Saison 2021
Der Campingplatz, Reisemobilplatz und Yachthafen haben die
Saison am 03.11.2021 beendet.
Saison 2022
01.04.2022 - 30.10.2022
Saisonende Campingplatz + Hafen zum 01.11.2020, Stand: 29.10.2020
Aufgrund des gestern veröffentlichen Beherbergungsverbots schließen wir zum 01.11.2020 unseren Campingplatz und Yachthafen.
Deshalb bitten wir alle Dauercamper ihre Plätze bis spätestens 08.11.2020 zu räumen und winterfest bzw. hochwassersicher zu hinterlassen.
Stand 19. Oktober 2020
Erste Landesverordnung zur Änderung der Zehnten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz
Stand 25. Juni 2020
Einreise aus Risikogebieten
Personen, die auf dem Land-, Wasser- oder Luftweg in das Land Rheinland-Pfalz einreisen und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb von 14 Tagen vor Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, sind verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die eigene Häuslichkeit oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und sich für einen Zeit-raum von 14 Tagen nach ihrer Einreise ständig dort abzusondern.
Definition Risikogebiet:
Ein Staat oder eine Region außerhalb der Bundesrepublik Deutschland oder in einer Region innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Solange innerhalb eines Zeitraums von sieben Tagen die Rate der Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 laut der Veröffentlichungen des Robert Koch-Instituts (täglicher Lagebericht des RKI zur Coronavirus-Krankheit-2019) höher als 50 Fälle pro 100.000 Einwohnern ist.
Link täglicher Lagebericht:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situationsberichte/Gesamt.html
! ! Wichtige Informationen zur Eröffnung der Dauercamper Saison ! !
Stand: 11.05.2020
! ! Wichtige Informationen ! !
Der Sportboothafen Treis darf ab 20.04.2020 laut der 4. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz eröffnet werden.
(4. CoBeLVO)
Vom 17. April 2020
Diese neue Verordnung hebt alle vorherigen Landesverordnung sowie alle seit dem 13.03.2020 verabschiedeten Allgemeinverfügungen sämtlicher rheinland-pfälzischer Landkreise auf.
Übernachtungen im Boot sind zulässig
Da ein Aufenthalt auf dem sich im Eigentum befindlichen Boot kein Aufenthalt im öffentlichen Verkehrsraum ist, gilt § 4 der 4. CoBeLVO nicht.
Dies wurde uns von KV und VG (Ordnungsamt) Cochem-Zell bestätigt.
Beschluss zum Osterreiseverkehr
Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben folgenden Beschluss gefasst:
"Die Dynamik der Verbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) in Deutschland ist noch immer zu hoch. Wir müssen daher weiterhin alles dafür tun, die Geschwindigkeit des Infektionsgeschehenszu vermindern und unser Gesundheitssystem leistungsfähig zu halten. Eine entscheidende Rolle kommt dabei weiterhin der Reduzierung von Kontakten zu. Mit Blick auf das bevorstehende Osterfest und die in den Ländern anstehenden Osterferien betonen Bund und Länder: Bürgerinnen und Bürger bleiben angehalten, auch während der Osterfeiertage Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstandes gemäß den geltenden Regeln auf ein absolutes Minimum zu reduzieren. Deshalb bleiben die Bürgerinnen und Bürger aufgefordert, generell auf private Reisen und Besuche - auch von Verwandten - zu verzichten. Das gilt auch im Inland und für überregionale tagestouristische Ausflüge."